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BeNicoMa LLC (Betreiberin)
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St. Petersburg, FL-33702
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BeNicoMa LLC ist eine ordentliche US sole proprietor disregarded entity aus dem US-Bundesstaat Florida, die vom Inhaber Benjamin N. Ma persönlich geführt wird und unter der er als Einzelunternehmer (sole proprietor) und alleiniger Manager auftritt. Sie ist die Herausgeberin der Webseite https://www.herzverbundenheit.com (Website) und aller Unterseiten unter den Domains https://herzverbundenheit.ch, https://heilreisen.info, https://schamanischer-alchemist.com, https://shamanic-alchemist.com und https://ganzheitlicher-alchemist.com.

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Mit wem wir Ihre Daten teilen

Ihre Daten sind bei uns sicher. Die Betreiberin erklärt, dass keinerlei Absicht besteht, die Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veräußern. Die Weitergabe und den Handel mit Ihren Daten schließen wir kategorisch aus. Eine Ausnahme davon stellt eine gerichtlich angeordnete Verfügung dar, sollten die Daten eines Nutzers von der Betreiberin in diesem Zusammenhang verlangt werden. Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen Dritter auf https://herzverbundenheit.com werden Ihre Daten für diesen Zweck von unseren Drittanbietern gehandhabt und teilweise aufbewahrt. 

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WordPress (DIVI). Wenn Sie eine Zurücksetzung des Passworts anfordern, wird Ihre IP-Adresse in der E-Mail zur Zurücksetzung enthalten sein. 

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Verwendung der Website Inhalte

Die veröffentlichten Inhalte der Website, der Name Alé Asar und sämtliche ausgegebene geteilte Werke in Bild, Schrift, Klang und Video sind und verbleiben im geistigen Eigentum des Autors soweit nicht anders benannt, gehalten durch die BeNicoMa LLC. Sie dürfen nicht ohne zu fragen vervielfältigt oder kommerziell genutzt werden, das inkludiert auch die Integration in Print und Webauflagen von Magazinen, Zeitschriften und Blogs. Der derartigen Nutzung aller Inhalte bedarf es einer schriftlichen Zustimmung. Das teilen der Website oder des Blogs Herzverbindung spricht in seiner originären Form der Haupt- und Unterseiten oder von gefeaturten Social Media Aktionen, auf den sozialen Medien eines Dritten, darf ohne weitere Nachfrage erfolgen und ist sogar erwünscht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel
Die Beratung / Begleitung / Mentoring / Lehre (Coaching) sind begleitende Dienstleistungen im psychologischen, pharmazeutisch-beratenden (Approbation Apotheker), erlebnistouristischen, und ernährungsberatenden Bereich. Sie umfassen Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen, sowie zur Selbstreflektion und Integration von Fragen des Lebens, die aus dem Erfahrungsschatz des Begleiters beispielhaft überlassen werden. Coaching wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selber finanziert. Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basieren auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den immanenten Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft, sich selber in Frage zu stellen, die Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren, sowie der Wille das Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen. Coaching richtet sich nicht an Patient*innen, die einer Pharmakotherapie oder Psychotherapie bedürfen und – im Sinne der Ganzheitlichkeit – verweist der Begleiter im Fall einer solchen Anfrage auf die Einhaltung der gesetzmäßigen heilberuflichen Sorgfaltspflicht. Coaching kann jedoch im eine notwendige Therapien mit Heilauftrag erfolgreich begleiten. Eine Ausnahme stellt die pharmazeutisch-beratende Begleitung dar, die nach einem Arzneimittelinteraktionscheck in Form eines Coaching-Plans zur Vorlage bei betreuenden Ärzten und Apothekern an den Anvertrauten herausgegeben wird. Dabei obliegt die Sorgfaltspflicht des Begleiters darin, sich nicht aktiv in die Therapie einzumischen und lediglich in Achtung der Berufsordnung für Apotheker, darauf aufmerksam zu machen, wenn Optimierungsbedarf einer Arzneimitteltherapie besteht und etwaige unerwünschte Arzneimittelwirkungen beim Anvertrauten zum Gefüge der Faktoren gehören, die sein Unwohlsein oder den gefühlten Handlungsbedarf begründen. 

1. Der Coaching-Vertrag
Der Coaching-Vertrag entsteht auf Initiative des Klienten (Anvertraute). Er kommt nach einer Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes des Anvertrauten, der Vorlage eines Coaching-Angebotes und dem Abschluss eines schriftlichen Coaching-Vertrages, auch per Annahme des Vertrags per Zustimmung auf dem elektronischen Weg, zustande. Zum Coaching-Vertrag werden ethische Regeln im Umgang miteinander im Vorfeld besprochen, diese Ethik wird ausgedruckt ausgehändigt, bzw. übermittelt und wird beiderseits respektiert.

2. Offenbarungsgebot
Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich der Anvertraute seinem Begleiter angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Anvertraute unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.

3. Der Coaching-Plan
Er wird dem Anvertrauten nach der Analyse der Ist-Situation, des gewünschten Sollzustandes und seiner vorhandenen, bisher nicht genutzten bzw. blockierten Potentiale schriftlich übergeben und mit ihm gemeinsam besprochen. Der Coach berät den Klienten in allen Punkten, die in diesem Coaching-Plan erfasst sind. Der Anvertraute wählt aus, was er davon umsetzen will und schließt den Coaching-Vertrag ab.

4. Leistungserbringung und Leistungsort
Das Coaching findet in der Regel via Online-Betreuung statt. Die schamanische Begleitung findet nach Wahl des Anvertrauten entweder in den Räumen des Begleiters oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coaching-Vertrag erbracht. Für das Seminar indigene Ahnenerinnerung, welches als schamanische Präsenzbegleitung abgehalten wird, gilt, dass nach eindringlicher Beratung und Abklärung von Risikofaktoren, alle dem Anvertrauten überlassenen indigenen Medizinen aus freiem Willen und ohne Zwang durch den Begleiter angewandt werden und die Anwendung auf eigene Verantwortung geschieht. Der Anvertraute sieht davon ab, im Schadensfall diese Haftung auf den Begleiter auszuweiten, solange dieser nicht grob fahrlässig gehandelt hat und eine andere indigene Medizin überlassen hat, als besprochen. 

5. Mitwirkungspflicht
Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coaching-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.

6. Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu CoachingZwecken angefertigt werden.

7. Vergütung
Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Stundenhonorar zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt.. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird im Coaching-Vertrag geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus dem Coaching-Vertrag kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen, sowie Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin (telefonische Terminvereinbarungen sollten bis zu 1 Tag zuvor vom Klienten spätestens abgesagt werden) bleiben Gegenstand der Honorarrechnung-

8. Haftung
Der Coach steht dafür ein, dass er sein Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Coaching-Hausaufgaben“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.

9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Coach wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

10. Aufrechnung und Leistungsverweigerung
Ein etwaiges Recht des Klienten zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Klienten ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

11. Nutzungsrechte
Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

12. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen der Coaching-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Aschaffenburg.

13. Besonderheiten, entstehend durch andere geschäftliche Interessen des Coaches (Interessenkonflikte) Der Coach behält sich das Recht vor, Klienten abzulehnen, die auf Grund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Coaches nicht möglich sind (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Es besteht seitens des Coaches keine Bereitschaft zur Diskussion zu Themenbereichen (auch politischen und rechtlichen Ursprungs), die durch andere Tätigkeitsbereiche des Coaches entstehen könnten. Eine Beratung zu Themen, die diese Wirkungskreise betreffen bzw. Weiterempfehlungen bestimmter Adressen (z.B. aus dem pflegerischen Bereich) findet im Zusammenhang mit dem Coaching zu keiner Zeit statt.